Oberbegriff

der hierarchisch übergeordnete von zwei Begriffen: Der Oberbegriff ist der allgemeinere der beiden Begriffe. Der Unterbegriff hat alle Merkmale des Oberbegriffs und zusätzlich mindestens ein einschränkendes Merkmal.

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frenz - 7. Mär, 16:21
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frenz - 7. Mär, 16:11
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