Buchstabe U

Mittwoch, 5. Juli 2006

Uninetz/Universitätsnetz

s. Campusnetz

Freitag, 23. Juni 2006

Unterbegriff

Terminus, der die Position eines Begriffs in einer hierarchischen Beziehung zwischen Begriffen, also einem Über- und Unterordnungsverhältnis beschreibt. Unterordnung bedeutet, dass ein engerer, spezifischerer Begriff einem weiteren, allgemeineren Begriff, dem >Oberbegriff, zugeordnet ist. Der Unterbegriff hat alle Merkmale des Oberbegriffs und zusätzlich mindestens ein einschränkendes Merkmal.

Das Verhältnis von Begriffen zueinander spielt besonders bei der Gestaltung der Suchanfrage und hier vor allem bei Einschränkung und Erweiterung eine Rolle.

Donnerstag, 22. Juni 2006

URN

(engl.) Abkürzung für: Uniform Resource Name
dauerhafte Identifizierungsmöglichkeit, die gewährleistet, dass ein Internet-Dokument langfristig unter derselben Adresse erreichbar ist.

Sie dient der dauerhaften ortsunabhängigen Vermittlung von Internetadressen aufgrund von Standards für Struktur und Syntax. Die Vergabe wird von einer Registrierungsagentur (in Deutschland der Deutschen Bibliothek Frankfurt am Main) übernommen. Diese legt im Rahmen einer kooperativ geführten, übergeordneten Verwaltung grundlegende Abläufe und den Resolving-Mechanismus fest. Der Resolving-Mechanismus sichert die Weiterleitung von der URN zu einer gültigen URL und damit die dauerhafte Adressierung und Referenzierung.

URL

(engl.) Abkürzung für: Uniform Resource Locator
Adresse, unter der ein Dokument im World Wide Web zu finden ist.

Die allgemeine Syntax lautet:
Dienst (z.B. http, ftp, telnet)://Rechnername:Port/Pfad/Datei.

Urheberecht

Recht zum Schutz der Urheber von Werken auf dem Gebiet der Literatur, Wissenschaft und Kunst vor Plagiat, nicht autorisierter Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlicher Zugänglichmachung ihrer Werke.

Dieses Recht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, d.h. sein Werk ist dann für alle Nutzungsarten freigegeben. Das Urheberrecht muss bei der Vervielfältigung und dem Export von Literatur sowie bei deren Weiterverarbeitung beachtet werden.

Unselbständig erschienene Literatur

Texte, die Teil eines >selbständig erschienenen Werkes (>Bücher, >Zeitschriften) sind.

Damit werden vor allem >Aufsätze und Veröffentlichungen in >Büchern, >Sammelwerken und >Zeitschriften bezeichnet. Unselbständig erschienene Literatur wird in der Regel nicht in >Bibliothekskatalogen verzeichnet, sondern muss über >Bibliographien bzw. >Datenbanken ermittelt werden.

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