Nationallizenz

Zugriffsrecht auf ein elektronisches Informationsmittel, wie z.B. eine Datenbank oder eine elektronische Zeitschrift, das deutschlandweit gilt.

Der Begriff Nationallizenz ist für unbefristete >Lizenzen gebräuchlich, die die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) seit 2004 für eine Reihe von Produkten erwirbt, um die jeweiligen Informationsmittel deutschlandweit zugriffsfähig zu machen. Im Gegensatz zu den sonst üblichen Bedingungen bei >Lizenzen, werden auf diesem Weg Bibliotheken aber auch Privatpersonen zeitlich unbegrenzte Zugriffsrechte auf die jeweiligen Produkte eingeräumt.
silvia.herbatuni-bielefeld.de - 31. Aug, 09:50

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