Urheberecht

Recht zum Schutz der Urheber von Werken auf dem Gebiet der Literatur, Wissenschaft und Kunst vor Plagiat, nicht autorisierter Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlicher Zugänglichmachung ihrer Werke.

Dieses Recht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, d.h. sein Werk ist dann für alle Nutzungsarten freigegeben. Das Urheberrecht muss bei der Vervielfältigung und dem Export von Literatur sowie bei deren Weiterverarbeitung beachtet werden.

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Suche

 

Aktuelle Beiträge

Metasuche habe ich als...
Metasuche habe ich als Verwandten Begriff ergänzt.
frenz - 7. Mär, 16:21
Eine Vereinheitlichung...
Eine Vereinheitlichung muss m.M.n. nicht unbedingt...
frenz - 7. Mär, 16:11
gegen Änderung
Ich finde es eigentlich gut so, wie es ist. Mir scheint...
nilges - 2. Mär, 09:05
keine verwandten BeEgriffe
Precision und Recall sind Begriffe aus dem Bereich...
nilges - 2. Mär, 09:00
ja
Ja, fände ich gut. Synonyme sind es wirklich nicht...
nilges - 2. Mär, 08:57

Status

Online seit 6672 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 11. Feb, 12:24

Credits

Archiv

Juni 2006
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
 
 
 
 2 
 3 
 4 
 5 
 6 
 7 
 8 
 9 
10
11
12
15
16
17
18
19
20
24
25
26
27
29
 
 
 

Buchstabe A
Buchstabe B
Buchstabe C
Buchstabe D
Buchstabe I
Buchstabe J
Buchstabe K
Buchstabe L
Buchstabe M
Buchstabe N
Buchstabe O
Buchstabe P
Buchstabe Q
Buchstabe R
Buchstabe S
Buchstabe T
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren