Urheberecht
Recht zum Schutz der Urheber von Werken auf dem Gebiet der Literatur, Wissenschaft und Kunst vor Plagiat, nicht autorisierter Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlicher Zugänglichmachung ihrer Werke.
Dieses Recht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, d.h. sein Werk ist dann für alle Nutzungsarten freigegeben. Das Urheberrecht muss bei der Vervielfältigung und dem Export von Literatur sowie bei deren Weiterverarbeitung beachtet werden.
Dieses Recht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, d.h. sein Werk ist dann für alle Nutzungsarten freigegeben. Das Urheberrecht muss bei der Vervielfältigung und dem Export von Literatur sowie bei deren Weiterverarbeitung beachtet werden.
nilges - 22. Jun, 08:55