Patent
hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht, das ein zeitlich begrenztes Verbietungsrecht gewährt.
Patente werden von staatlichen Patentämtern (in Deutschland dem Deutschen Patent- und Markenamt in München) auf Antrag für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.
Ein Patent gibt seinem Inhaber das Recht, anderen zu verbieten, die patentierte Erfindung unerlaubt zu verwenden, d. h. z. B. ein geschütztes Erzeugnis herzustellen, anzubieten oder zu benutzen oder ein geschütztes Verfahren anzuwenden.
Patente werden von staatlichen Patentämtern (in Deutschland dem Deutschen Patent- und Markenamt in München) auf Antrag für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.
Ein Patent gibt seinem Inhaber das Recht, anderen zu verbieten, die patentierte Erfindung unerlaubt zu verwenden, d. h. z. B. ein geschütztes Erzeugnis herzustellen, anzubieten oder zu benutzen oder ein geschütztes Verfahren anzuwenden.
silvia.herbatuni-bielefeld.de - 20. Jul, 08:31